Haushaltshilfe mit Pflegegrad: Welche Unterstützung ist möglich?

Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie mit einem anerkannten Pflegegrad Unterstützung
im Alltag in Anspruch nehmen können.
Gerade im Haushalt kann diese Hilfe eine spürbare Entlastung sein – sowohl für Betroffene selbst als auch für Angehörige.

Wenn alltägliche Aufgaben im Haushalt schwerer fallen, kann Unterstützung eine große Erleichterung sein. Viele Menschen wissen jedoch nicht, dass bereits ab Pflegegrad 1 bestimmte Leistungen zur Entlastung im Alltag genutzt werden können. Dazu gehört – je nach persönlicher Situation und regionalen Voraussetzungen – auch Hilfe im Haushalt. Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro pro Monat, also bis zu 1.572 Euro im Jahr. Das gilt für Pflegegrad 1 bis 5

Wichtig zu wissen: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden

Dieser Betrag wird nicht einfach bar ausgezahlt, sondern ist für anerkannte Unterstützungs- und Entlastungsleistungen vorgesehen. Ziel ist es, den Alltag zu erleichtern, die Selbstständigkeit möglichst lange zu erhalten und auch Angehörige zu entlasten. Gerade im Haushalt kann diese Unterstützung sehr wertvoll sein, wenn regelmäßige Aufgaben nicht mehr so leicht selbst erledigt werden können.

Viele Betroffene und Familien nutzen diese Möglichkeit nicht, obwohl sie eine echte Hilfe im Alltag sein kann. Ungenutzte Beträge können nicht unbegrenzt angespart werden, sondern sollten rechtzeitig geprüft und eingesetzt werden. Laut gesund.bund können nicht verbrauchte Monatsbeträge in das folgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.

ASL unterstützt Menschen im Alltag dort, wo Hilfe gebraucht wird. Wenn Sie sich fragen, ob eine Haushaltshilfe mit Pflegegrad für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt, beraten wir Sie gerne persönlich. Gemeinsam lässt sich klären, welche Unterstützung möglich ist und wie der nächste Schritt aussehen kann.

Jetzt unverbindlich Kontakt aufnehmen und persönlich beraten lassen:

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